Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich


1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die wir im Rahmen gegenwärtiger oder künftiger Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringen.


1.1 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Regelungen eines Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir der Einbeziehung/Geltung fremder AGB ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir Kenntnis von den abweichenden oder unseren AGB entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber erlangen sollten oder erlangt haben und deren nicht ausdrücklich widersprochen haben.


1.2 Unsere AGB werden mit Beginn der von uns zu erbringenden Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen wird, sofern sie dem Auftraggeber bei einem früheren und von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.



§ 2 Vertragsschluss, Vertragsänderung


2.1 Gegenstand unserer Verträge sind Reinigungsleistungen.


2.2 Unsere Angebote stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich die Aufforderung an den Kunden, eine Auswahl von den angebotenen Leistungen vorzunehmen und uns einen verbindlichen Auftrag zu erteilen.


2.3 Der Auftrag kann schriftlich, in Textform oder per E-Mail erteilt werden. Mit dem Absenden des Auftrages geben Sie an uns ein verbindliches Vertragsangebot ab.


2.4 Schriftliche Aufträge oder Aufträge in Textform (z.B. über das Fax oder per E-Mail) werden nur bearbeitet, wenn sie uns Ihren Namen, Vornamen, Ihre Adresse sowie Ihre Faxnummer oder E-Mail-Adresse mitteilen.


2.5 Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, in der die Annahme Ihres Auftrages liegt, zustande. Die Annahme des Auftrages (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Auftragsbestätigung in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail, Fax), in welcher die Ausführung des Auftrages bestätigt wird.


Unsere Annahme kann innerhalb einer Woche nach Zugang erfolgen. Bis dahin sind Sie an ihr Angebot gebunden.


2.6 Die elektronische/schriftliche Eingangsbestätigung des Auftrages stellt keine verbindliche Annahme des Auftrags dar.


2.7 Mündliche und fernmündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich durch uns bestätigt werden. Insbesondere sind die Verkaufsangestellten nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den

Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.



§ 3 Vertragsgegenstand/Personal


3.1 Wir erbringen Reinigungsleistungen. Diese Leistungen werden auf Basis eines gesondert abzuschließenden Dienstleistungsvertrags, dem eine genaue Leistungsbeschreibung zugrunde liegt, erbracht. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages und maßgeblich für die Art und Weise der auszuführenden Arbeiten.


3.2 Sofern eine Leistungsbeschreibung ausnahmsweise nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt.


3.3 Die Beschreibung der angebotenen Leistungen auf unserer Internetseite, in Prospekten oder Broschüren stellt keine Beschaffenheitsgarantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.


3.4 Wir führen unsere Leistungen sach- und fachgerecht aus und setzten nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Das eingesetzte Personal wird von uns überwacht und angewiesen.


3.5 Die Anzahl der jeweils eingesetzten Mitarbeiter wird ausschließlich durch uns bestimmt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch bestimmte Personen oder durch eine bestimmte

Anzahl von Personen.


3.6 Wir sind berechtigt, mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmen zu betrauen. In diesem Fall bleiben allerdings wir der Vertragspartner.



§ 4 Pflichten des Auftraggebers


4.1  Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Reinigungsarbeiten erforderliches Wasser und den elektrischen Strom, ebenso für die Organisation und Unterbringung der Reinigungsmittel/-geräte die erforderlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung.


4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen zu gewährleisten. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um den Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählen auch die Sicherstellung des Zugangs unserer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjekts nach Beendigung unserer jeweiligen Tätigkeit.


4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, uns sämtliche notwendigen Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objektes sicherzustellen sowie auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen.



§ 5 Pflichten des Auftragnehmers


5.1 Unsere Mitarbeiter/Subunternehmen sind verpflichtet, Stillschweigen über alle Vorgänge zu bewahren, die sie anlässlich der Auftragsausführung in Erfahrung bringen.


5.2 Unsere Mitarbeiter/Subunternehmen sind weiter verpflichtet, mit den Sachen des Auftraggebers vorsichtig umzugehen und alles zu unterlassen, was für den Auftraggeber Nachteile bringen könnte.



§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Es gelten die in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag niedergelegten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


6.2 Die Preise sind Pauschalpreise, in denen sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Geräten/Pflege-/Reinigungsmitteln/ Hilfsmitteln enthalten sind.


6.3 Im Falle von Änderungen der tarifvertraglichen geltenden Lohn-, oder Gehaltsgebundene Kosten findet eine Preisanpassung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung statt.


Preisanpassungen sind frühestens nach Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsbeginn auf unseren Antrag hin dann zulässig, wenn und soweit auf Grund tarifvertraglicher oder sozialversicherungsbeitragsrechtlicher Regelungen Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen eingetreten sind, die Lohn-, oder Gehaltsgebundene Kosten sowie Sozialversicherungsbeiträge betreffen. 


6.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Leistungen nach zehn Tagen (gerechnet ab dem jeweiligen Rechnungsdatum) fällig und ohne Abzug zu vergüten. Längere Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.


6.5 Mit Ablauf der 10-Tagefrist gerät der Auftraggeber in Verzug, § 286 Abs. 3 BGB. Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt für Mahnungen pauschal EUR 5,00 in Rechnung zu stellen. Daneben sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.



§ 7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht


Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.



§ 8 Sicherheitseinbehalt


Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.



§ 9 Ausführungsfristen


Nur schriftlich im Vertrag festgelegte Fertigstellungstermine sind für uns verbindlich.



§ 10 Mängelhaftung


10.1 Sollten sich etwaige Mängel ergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns diese schriftlich oder (fern-) mündlich unverzüglich anzuzeigen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, sind wir berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen, wobei uns drei Nachbesserungsversuche zustehen.


10.2 Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen.


10.3 Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, bei Verschleiß oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer (z. B. chemischer oder elektrischer) Einflüsse entstehen, auf die wir nicht Einfluss nehmen können.



§ 11 Abnahme und Gewährleistung


11.1 Unsere Leistungen gelten im Falle der Erbringung von wiederkehrenden Arbeiten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens innerhalb von drei Tagen - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei genau zu beschreiben.



11.2 Bei einmaligen Reinigungsleistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach Meldung der Fertigstellung durch uns. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung der Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.


11.3 Für den Fall der unmittelbaren Ingebrauchnahme nach Leistungsausführung erfolgt die Abnahme mit Ingebrauchnahme, wenn bis dahin keine Mängel gerügt werden. Die Mängelrüge muss so rechtzeitig erfolgen, dass uns die Möglichkeit eingeräumt wird, bei berechtigten Mängeln diese vor Ingebrauchnahme durch Nachbesserung zu beseitigen.


11.4 Eine ausdrückliche oder förmliche Abnahme wird ausgeschlossen und die Leistungen als stillschweigend abgenommen gelten, soweit keine begründeten Einwände nicht unverzüglich vorgebracht werden.


11.5 Die Beschaffenheit der von uns geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag, Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung. Informationen in Mustern, Prospekten oder sonstigem Werbematerial sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Garantien/Zusicherungen dar; sie dienen vielmehr lediglich in allgemeiner Form der Beschreibung unserer Leistungen und sollen lediglich eine Vorstellung über unsere Leistungen vermitteln.


11.6 Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an uns weitergegeben hat und entsteht der Mangel/Schaden infolge dieser Pflichtverletzung des Auftraggebers, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.



§ 12 Haftung/Schadensersatz


12.1 Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.


12.2 Bei Verletzung von Kardinalpflichten haften wir beim Vorsatz und leichter Fahrlässigkeit. Unter Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen dar, also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten. Dabei ist unsere Haftung allerdings auf denjenigen Schaden beschränkt, der typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar ist. Dabei haften wir nicht für unvorhersehbare mittelbare Folgeschäden.


12.3 Für alle anderen Schäden haften wir nur, wenn sie auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.


12.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


12.5 Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.


12.6 Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber uns wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen/Objekte/Gegenstände vorenthalten hatte, entfällt unsere Haftung


12.7 Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Mangelfolgeschaden ist der Schaden, der aufgrund der Mangelhaftigkeit des Werks an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers eintritt.



§ 13 Vertragsdauer/Kündigung


13.1 Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr.


13.2 Die Probezeit beträgt 3 Monate. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.


13.3 Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt.


13.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.



§ 14 Verschwiegenheit/Datenspeicherung


Wir sind verpflichtet, die uns im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.



§ 15 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht 


Die Aufrechnung/Zurückhaltung gegen die Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist nur mit fälligen und unbestrittenen Gegenansprüchen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.



§ 16 Abwerbung/Unterlassung


16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf unsere Rechte, Rechtsgüter und Interessen Rücksicht zu nehmen.


16.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und 6 Monate nach seiner Beendigung es zu unterlassen, unsere Mitarbeiter unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder abwerben zu lassen.


16.3 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber an uns, eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € je Verstoß, höchstens 5 % der maßgeblichen jährlichen Bruttauftragsumme zu zahlen. Im Streitfall ist die Höhe der Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.


16.4

Im Fall der Abwerbung/Entziehung hat der Auftraggeber darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Entziehung unseres Mitarbeiters nicht auf gezielter Abwerbung beruht.



§ 17 Schriftform


Jede Änderung oder Ergänzung dieser AGB oder der mit uns geschlossenen Verträge bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.



§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


18.1 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen ist unser Sitz.


18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


18.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



§ 19 Salvatorische Klausel


Soweit einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig  sind oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt die Regelung, die dem nach Sinn und Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.